Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird von dem/der Vorsitzenden der Region Freiburg geleitet.
Der Mitgliederversammlung gehören neben den Vertreterinnen und Vertretern der Gebietskörperschaften und den Vertragspartnern (vertreten durch den jeweiligen Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin) auch Delegierte aus dem Gemeinderat der Stadt Freiburg und den Kreistagen der beiden Landkreise an.
Die Stadt Freiburg ist durch den Oberbürgermeister und zwei von ihm bestimmte Beigeordnete vertreten, die beiden Landkreise durch die Landräte. Neben mittlerweile 72 Bürgermeistern/innen haben 17 Stadträte der Stadt Freiburg und jeweils 5 Kreisräte der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen einen Sitz in der Mitgliederversammlung.
- Zusammensetzung der Mitgliederversammlung (115,5 KiB) (Stand Oktober 2024)